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Nutzung erneuerbare Energien (BAFA Marktanreizprogramm): 03.
Mai 2010
Antragstopp für 2010 Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt
2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien beschlossen. Die Haushaltssperre hat die Einstellung
der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen
zur Folge. Damit können ab sofort für Solarkollektoren, Biomasseheizungen
und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit
den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch
zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort werden
daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen. Weitere
Informationen finden Sie unter www.bafa.de
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Anpassung der KfW-Förderprogramme ab 01.10.2009 an die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009).
Die KfW Förderbank passt ihre Förderprogramme "Energieeffizient sanieren"
und "Energieeffizient bauen" an die Energieeinsparverordnung (EnEV)
2009 an, die am 01.10.2009 in Kraft tritt und damit die EnEV 2007 ablöst.
Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben
die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern weitgehend
gleich, die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben
zum 01.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard
für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die
KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstandards,
in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009, dazu kommen
drei neue Förderstufen (u.a. KfW-Effizienzhaus 85). Die Zahl hinter
"KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf
in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV
2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 85 hat zum Beispiel
höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes.
Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge
sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt
möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren
gewährleistet. Im Programm Energieeffizient Bauen werden weiterhin
zinsverbilligte Darlehen in Höhe von maximal 50.000,- Euro pro Wohneinheit
für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb von energiesparenden
Wohngebäuden gefördert. Es werden künftig zwei Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 70 / 85 (bisher KfW-Effizienzhaus 55 / 70). Hinzu
kommt ab Anfang 2010 eine neue Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus 55.
Die Förderstufen im Programm Energieeffizient Sanieren werden ebenfalls
angepasst und zusätzlich erweitert. Zukünftig werden vier Standards
gefördert: KfW-Effizienzhaus 85 / 100 / 115 / 130 (bisher KfW-Effizienzhaus
70 / 100). Mindestanforderung für die Förderung ist nun die Sanierung
zum KfW-EH 130 was der bisherigen Förderstufe KfW-EH 100 entspricht.
Darüber hinaus bestehen drei weitere Stufen. Es gilt das Prinzip: Je
effizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher der Fördersatz.
Als Förderung werden in diesem Programmteil zinsverbilligte Darlehen
von bis zu 75.000,- Euro pro Wohneinheit vergeben. Dazu kommt, je nach
Förderstufe, ein Tilgungszuschuss. Privaten Besitzern von Ein- oder
Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen steht alternativ eine Zuschussvariante
zur Verfügung. Weitere Informationen und Zinskonditionen zu allen
Förderdarlehen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
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